Meldungen des Jahres 2022

Meldung vom 29. Dezember 2022

Neue Ausgabe der Zeitschrift „Gerbergasse 18“ mit Schwerpunkt RECHT und GERECHTIGKEIT erschienen

Das berühmte Diktum „Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat“, verknüpft mit der Künstlerin und Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, charakterisiert die Auseinandersetzung über Herausforderungen und Grenzen der juristischen Aufarbeitung von SED-Unrecht. Bohley hat am 21. Juni 1995 in einem Vortrag an der Humboldt-Universität ausführlich Stellung zu der verzerrten Fassung ihres Statements genommen und ihre ursprüngliche Intention verdeutlicht, weil „im Laufe des Wiedervereinigungsprozesses Entscheidungen getroffen wurden, die viele Menschen in den neuen Bundesländern als neue Ungerechtigkeiten erlebten“. Sie nannte den Umgang mit Geldern der Partei- und Massenorganisationen, die Entscheidungen der Treuhandanstalt, die Regelung „Rückgabe vor Entschädigung“ oder die Nichtanerkennung von Berufsabschlüssen. Gemeint war der Ausspruch als Erinnerung an die ursprünglichen Ziele im Herbst 1989, verstanden wurde er als Provokation und Angriff. Bohleys Hoffnung lautete: „Das Unrecht aber muss erkannt werden, bevor Rechtsbewusstsein entstehen kann.“ Durch die strafrechtliche Aufarbeitung der diktatorischen Vergangenheit sollte das Vertrauen in die Institutionen wiederhergestellt werden. Aber die, die ihre Vertrauensstellung ausgenutzt und missbraucht hatten, sollten auch zur Verantwortung gezogen werden. Dass diese Aufgaben nicht allein mit rechtlichen Mitteln zu erreichen waren, wusste Bohley, vielmehr ging es ihr darum, „künftig das Entstehen totalitärer Strukturen zu verhindern“. Wenn sich ehemals Verantwortliche pauschal auf Befehlsnotstand und DDR-Recht beriefen, zugleich aber auf Grundgesetz und Rechtsstaatlichkeit pochten, galt ihr das als Beleg für fehlendes Unrechtsbewusstsein, als Symptom für Verdrängung und Beschönigung der Diktatur.
Den unmittelbaren Bezugspunkt bildet das Inkrafttreten des ersten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes im November 1992. Seitdem wurde das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz mehrfach novelliert und durch weitere Gesetze und Regelungen ergänzt. Welche Bilanz kann nach 30 Jahren gezogen werden? Mit Beiträgen zur strafrechtlichen Aufarbeitung, zum DDR-Recht als Forschungsgegenstand und zu konkreten Aspekten der Rehabilitierung wird ein vielschichtiges Bild gezeichnet. Die seit 2021 amtierende SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke weist auf bestehende Gerechtigkeitslücken hin und sagt: „Die Gesetze sind gar nicht so schlecht, aber es hapert an der Umsetzung.“

Die neue Ausgabe der „Gerbergasse 18“ (Heft 105) ist im lokalen Buchhandel, ausgewählten Museen/Gedenkstätten oder direkt über die Geschichtswerkstatt Jena erhältlich.

Das Inhaltverzeichnis und Leseproben finden Sie hier.

 
 
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