Meldungen des Jahres 2015
Aktuelle Gerichtsbeschlüsse zu DDR-Heimkindern
Die Geschichtswerkstatt Jena möchte auf aktuelle Beschlüsse des Oberlandesgerichts Naumburg und des Kammergerichts Berlin hinweisen, die sich mit dem Schicksal von DDR-Heimkindern beschäftigen. Sie können diese Beschlüsse in voller Länge als PDF-Dateien hier (OLG Naumburg) und hier (KG Berlin) herunterladen; es folgt eine zentrale Passage aus dem Beschluss des OLG Naumburg:
„Der Senat stellt fest, dass es Ziel der Heimunterbringungen war, die Persönlichkeit des Betroffenen zu zerstören und ihn durch brutale Unterdrückung und Misshandlung zu einem willenlosen Befehlsempfänger zu machen. Dies geschah durch systematische Entrechtung, planmäßige Begehung von Straftaten und Erniedrigung des Betroffenen, der damals ein zwischen sechs und zehn Jahre altes Kind war. Wegen der vom Betroffenen eindrucksvoll, detailliert und schlüssig geschilderten Verhältnisse in den Heimen, unter denen nicht nur er, sondern alle untergebrachten Kinder zu leiden hatten, ergibt sich, dass die zahllosen Übergriffe gegen den Betroffenen nicht auf persönliches Fehlverhalten einzelner Erzieher zurückgingen, sondern System hatten. Der glaubhafte und schlüssige Vortrag des Betroffenen wird im Übrigen hinsichtlich der allgemeinen Zustände in den Kinderheimen teilweise von dem bei den Akten (Bl. 182 f.) befindlichen Bericht der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur vom 2. Oktober 2010 bestätigt.“