Meldungen des Jahres 2015

Meldung vom 09. Juli 2015

Stellungnahme zur geplanten Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes

„Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Berliner MauerFraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes (Gesetz zur Einführung eines Gedenktags für die Befreiung vom Nationalsozialismus am 8. Mai) vom 7. Mai 2015 (Drucksache 6/584) in der parlamentarischen Diskussion. (…) Die Fraktion der CDU hat darüber hinaus einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebracht. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.“ (Quelle: Homepage des Thüringer Landtages)

Die genannten Dokumente stehen beim Thüringer Landtag zur Verfügung: Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen bzw. Änderungsantrag der CDU-Fraktion.

Die Geschichtswerkstatt Jena nimmt wie folgt Stellung dazu:


Expertise
zu den Vorschlägen der Thüringer RRG-Landesregierung zur geplanten Einführung eines Gedenktages am 8. Mai aus Anlass der Befreiung vom Nationalsozialismus in Deutschland und zu den Gegenvorschlägen der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag


Vorschlag von RRG

Der 8. Mai war für die Deutschen zunächst gefühlt ein Tag der Niederlage, vor allem militärisch.

Erst vor dem Hintergrund der gesellschaftlich anerkannten Verbrechen des NS-Staates wurde er sinnstiftend in einem längeren politischen Prozess zum „Tag der Befreiung“, wobei hier in erster Linie ein aus moralischer Perspektive hergestellter Bezug gegenüber den Kriegs- und NS-Opfern implementiert wurde und wird.

Der DDR diente der 8. Mai ausschließlich der Legitimierung der eigenen politischen Herrschaft. Die moralische Dimension der Schuld des Nationalsozialismus wurde politisch instrumentalisiert als sinnstiftende Ideologie der SED-Herrschaft unter der Ägide der Sowjetunion. Zugleich diente der Tag als Abgrenzungspotential vom Bonner Staat.

Erkenntnis:

Das Versagen der deutschen Gesellschaft in der ersten Jahrhunderthälfte des 20. Jh. in der Hinwendung zu stabilen und erfolgreichen demokratischen gesellschaftlichen Verhältnissen ermöglichte in wesentlichen Teilen die Ausbildung von diktatorischen politischen Systemen auf deutschem Boden. Erst die eindeutige militärische Niederlage des Deutschen Reiches 1945 ermöglichte in einem längeren politischen Prozess der Auseinandersetzung mit der NS-Herrschaft die Anerkennung auch der moralischen Dimension der Schuld des NS-Regimes. Daraus abgeleitet etablierte und legitimierte die SED-Herrschaft im zweiten deutschen Staat ihre politische „Diktatur der Arbeiterklasse“, was zugleich als Instrument einer ideologisch begründeten Kriminalisierung und für die politische Verfolgung Andersdenkender diente.

Zweck des Gedenktages:

Ein Gedenktag kann mit Blick auf die beiden deutschen Diktaturen die Folgen aufzeigen. Indem die historischen Brüche in der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung aufgezeigt werden, werden die gegenwärtigen politischen Verhältnisse zuordenbar und zukünftige politische Ziele verständlicher, z.B. die Notwendigkeit, an einer europäischen Union festzuhalten und diese politisch, ökonomisch und gesellschaftlich weiter zu entwickeln und gesellschaftlich zu verankern.

Zugleich muss der 8. Mai wie im Gesetzesvorschlag von RRG mit Bezug auf das Zitat von Richard von Weizsäcker historisch kontextualisiert werden, um ein historisches Verständnis für die militärische Niederlage 1945, die daraus abgeleitete moralische Schuld des Völkermordes und die Weiterentwicklung demokratischer Normen und Werte beschreiben zu können.

Nur wenn der Unterschied zwischen militärischer Niederlage und moralischer Verpflichtung im historischen Kontext gewürdigt und herausgearbeitet wird und die gesamten Ursachen des Zweiten Weltkrieges einbezogen werden, wird der Tag als Gedenktag gesellschaftlich eine relevante Bedeutung erhalten für das Bedürfnis nach politischer Abgrenzung zwischen Demokratie und Diktatur, den Unterschied zwischen beiden politischen Systemen und deren konkreten Folgen. Neben einem offiziösen Gedenken sollte ein solcher Gedenktag daher vor allem ein Tag des öffentlichen Diskurses sein.

 

1. Vorschlag der CDU-Fraktion

Der 18. März ist ein Gedenktag mit doppeltem historischem Bezug.

Er steht für eine progressive demokratische, nationale Freiheitsbewegung im 19. Jahrhundert, die für die Ausbildung einer deutschen Nation und bürgerliche Rechte kämpfte. Zugleich kämpften Teile der Bewegung gegen politische Unterdrückung durch die herrschende politische Klasse sowie für soziale Gerechtigkeit.

Der 18. März steht zugleich für die politische Vollendung der Friedlichen Revolution 1989. Im Ergebnis der ersten freien Wahlen in der DDR konnte die nationale Wiedervereinigung auf der Grundlage einer bürgerlich-freiheitlichen Gesellschaft erlangt werden.

Die Ziele des 18. März 1848 für ein politisch vereintes und freiheitliches Deutschland wurden erreicht.

Erkenntnis:

Das zeigt auf, wie lange historische Prozesse teilweise dauern, bis sie in einem gesellschaftlichen und politischen Konsens ihr Ziel erreichen.

Zweck des Gedenktages:

Die Bundesrepublik Deutschland bezieht einen Teil ihrer politischen und gesellschaftlichen Idee aus dem historischen Prozess der Freiheitsbewegung in Einheit und Freiheit und in sozialer Gerechtigkeit (soziale Marktwirtschaft) aus beiden Jahrhunderten. Die Inhalte stehen konträr zur diktatorischen Vergangenheit im 20. Jahrhundert. Dies kann im Rahmen eines Gedenktages als Folie für die intensive Auseinandersetzung mit historischen Prozessen, der Diktaturgeschichte und den demokratischen Werten sein, um aktuelle gesellschaftliche Themen in Bezug zu setzen, zu analysieren und öffentlich zu diskutieren im Rahmen eines demokratisch organisierten Diskurses.

 

2. Vorschlag der CDU-Fraktion

Der 17. Juni, zunächst als Arbeiteraufstand beschrieben, war in seiner Gesamtheit jedoch ein von der Arbeiterschaft getragener Volksaufstand.

Er steht für den gescheiterten Versuch, nach dem vom Deutschen Reich ausgelösten und verlorenen Zweiten Weltkrieg an demokratische und freiheitliche Traditionen des 19. und 20.

Jahrhunderts und die politischen Möglichkeiten der Demokratie in ganz Deutschland anzuknüpfen.

Erkenntnis:

Der Widerspruch zwischen den historisch und mental zu Grunde liegenden Verwerfungen vor dem Hintergrund der NS-Zeit einerseits und dem Bedürfnis nach staatlicher Einheit und einer demokratischen Gesellschaft andererseits war im Kontext der realen politischen Machtverhältnisse des Kalten Krieges nicht aufzulösen.

Zweck des Gedenktages:

Der 17. Juni vereint drei historische Bezüge, die gemeinsam gedacht und gewürdigt werden können: Den Bezug zur nationalstaatlichen und demokratischen Bewegung des 19. Jahrhunderts als historischer Prozess, der durch die Folgen des NS-Regimes unterbrochen wurde; die Überwindung der Folgen der NS-Zeit im Streben nach Überwindung der Teilung für eine Wiedervereinigung; die Anknüpfung an demokratische Normen und Werte, die sich in der Bonner Bundesrepublik inzwischen etabliert hatten.

 

3. Vorschlag der CDU-Fraktion

Der 25. Oktober 1990 als Tag der Verfassung des Thüringer Freistaates und des Thüringer Landtages steht für die Erfüllung historischer und politischer Ziele, die an die Länderbildung im Rahmen der Weimarer Republik anknüpfen.

Der zunächst regionale Bezug öffnet sich in der Perspektive zum ersten demokratisch verfassten Staat auf deutschem Boden in Gestalt der Weimarer Republik.

Erkenntnis:

Die Anknüpfung an demokratische Werte der Weimarer Republik legitimiert die politische und historische Diskussion und zeigt auf, welche politischen, sozialen und ökonomischen Gefahren sich gesellschaftlich herausbilden können ohne eine Verankerung demokratischer Werte.

Zweck des Gedenktages: 

Der 25. Oktober kann neben der Besinnung auf demokratische Anknüpfungspunkte mit Blick auf die Weimarer Republik eine lokale und regionale identitätsstiftende Funktion erhalten. Sie ist Grundlage für die Erweiterung der historischen Perspektive. Diese Perspektive verbindet das Scheitern der Demokratie, die Folgen daraus im Prozess der Herausbildung zweier deutscher Diktaturen und deren Überwindung.

 

EMPFEHLUNG:

Alle vorgenannten Daten und ihre historische Zuweisung sind geeignet, an demokratische, freiheitliche und soziale Werte und Errungenschaften anzuknüpfen in Abgrenzung zu den Folgen des Scheiterns demokratischer Staatsformen. Alle Daten ermöglichen im historischen Kontext auch das Gedenken an Opfer diktatorischer Systeme.

8. Mai

Der 8. Mai verweist auf dabei auf eine einzigartige moralische Dimension der Schuld gegenüber anderen Völkern durch den Nationalsozialismus. Dadurch ist der 8. Mai in doppelter Weise politisch und moralisch aufgeladen. Hierin besteht die Gefahr der einseitigen politischen Vereinnahmung bei Ausblendung historischer Bezüge, die die Gewaltherrschaft diktatorischer Systeme des 20. Jahrhunderts insgesamt beschreibt.

17. Juni

Am eindeutigsten und in Abgrenzung politischer Implikationen, also der Tatsache, dass in einem Sachverhalt ein anderer (logisch) enthalten ist oder sein soll, und Vereinnahmungs-versuche wäre aus gesamtdeutscher Perspektive ein gemeinsamer Gedenktag am 17. Juni zu verfolgen. Hier wird an einen bereits ursprünglich etablierten Gedenktag angeknüpft, an eine wenn auch unterschiedlich wahrgenommene, so doch gemeinsame Zeitgeschichte erinnert, die noch im Bewusstsein der Generationen verortet ist.

Darüber hinaus spiegelt der 17. Juni drei historische Anknüpfungspunkte, die gemeinsam gedacht und gewürdigt werden können:

  1. Der Bezug zur nationalstaatlichen und demokratischen Bewegung des 19. Jahrhunderts als historischer Prozess, der durch die Folgen des NS-Regimes unterbrochen wurde.
  2. Die Anknüpfung an demokratische Normen und Werte, die sich im Gegenbild der Bonner Bundesrepublik inzwischen etabliert hatten.
  3. Die Überwindung der Folgen der NS-Zeit im Streben nach Überwindung der Teilung für eine Wiedervereinigung und Demokratisierung Gesamtdeutschlands.

Eine Verknüpfung beider Tage zu einem Gedenkkontext könnte den historischen, politischen und moralischen Zusammenhang der doppelten deutschen Diktaturgeschichte verdeutlichen und miteinander verbinden. Dafür spricht auch die zeitliche Nähe zwischen Mai und Juni.

Das Land Thüringen könnte darüber hinaus mit der Einführung beider Tage als Gedenktage der komplexen Erinnerungsdimension für ganz Deutschland Vorbildwirkung haben. Auch würde man dem im Koalitionsvertrag entworfenen Anspruch zur weiteren breiten und abgesicherten Auseinandersetzung und Aufarbeitung der NS- wie der SED-Diktatur gerecht werden.

Die anderen von der CDU-Fraktion als Gedenktag vorgeschlagenen Tage (18. März, 25. Oktober) sind wegen der historischen und zeitlich näheren Bezüge von 8. Mai und 17. Juni als Gedenktage weniger geeignet und gehören vor allem in den Schulrahmenplan als zu vermittelnde historische Ereignisse.

Wir stimmen ausdrücklich einer Veröffentlichung zum Zwecke der offenen Diskussion zu.

 

Dr. Henning Pietzsch
Vorsitzender der Geschichtswerkstatt Jena

 
 
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